40 gute Gründe, sich mit Coaching begleiten zu lassen

40 gute Gründe, sich mit Coaching begleiten zu lassen

„Problem talking creates problems. Solution talking creates solutions“ (Steve de Shazer)

In unserem Leben nehmen wir ganz unterschiedliche Rollen ein. Eine Führungspersönlichkeit ist parallel Kollege und Mitarbeiter genauso wie Elternteil, Vereinsmitglied, Lebenspartner/in, Sohn oder Tochter sowie Bruder oder Schwester. In unterschiedlichen Rollen verhalten wir uns unterschiedlich und bewältigen ganz unterschiedliche Aufgaben.

Die Anlässe für Coaching sind daher vielfältig und können einen beruflichen, aber auch privaten Hintergrund haben. Eines stimmt immer: Irgendwas soll besser werden. Warum? Weil Sie zum Beispiel leichter eine Entscheidung treffen oder einfach Ihr Verhalten reflektieren möchten oder einfach selbstbewusster auftreten oder leichter verkaufen wollen.

Einen Grund, warum es auch für Sie sehr sinnvoll sein könnte, mit einem Coach zusammen zu arbeiten, finden Sie sicher sofort.

In Unternehmen wurde Coaching in der Vergangenheit oft zum Einsatz gebracht, wenn man mit Mitarbeitern nicht weiter wusste. Heute ist dies bereits in zahlreichen Firmen ganz anders. Arbeitgeber setzen Coaches ein, um Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, inne zu halten und ihre Arbeit zu reflektieren. Auch wissen Arbeitgeber, dass es Zeit braucht, in eine neue Rolle hinein zu wachsen und der Besuch eines Führungskräfteseminars als Beispiel nur ein Baustein für die persönliche Weiterentwicklung ist. Mit einem Coach an der Seite bieten Unternehmen ihren Angestellten heute einen Begleiter, um fokussiert die definierten Ziele anzugehen. Die Mischung aus beruflicher Zufriedenheit und Höchstleistung am Arbeitsplatz durch gezielten Ressourceneinsatz scheint der Erfolgsfaktor.

Stellen Sie sich vor, Sie sind erfolgreicher und fühlen sich parallel noch besser als momentan? Viele meiner Kunden haben ihr Coaching im Nachhinein als eine der besten Investitionen bezeichnet oder behauptet, dass sie ohne das Coaching ihre Ideen nie umgesetzt hätten. Bei einem Output von 10.000 € oder 20.000 € mehr Jahreseinkommen wird die jährliche Investition von 1.000 € oder 2.000 € in die eigene Person, die die Basis für alles ist, von immer mehr Menschen als äußerst sinnvoll erachtet.

In der Karrierebibel haben wir diese 40 Themen gefunden, bei denen Ihnen Ihr Coach helfen kann:

Karriere und Beruf

1. einen Plan für Ihre berufliche Zukunft zu entwickeln
2. Ihre Aufgaben schneller und besser zu erledigen
3. Ihr Organisationssystem zu verbessern.
4. Ihr Büro besser zu organisieren und einzurichten
5. Ihre Position innerhalb eines Teams oder Unternehmens zu festigen
6. Motivationsprobleme zu überwinden
7. besser mit Ihren Kollegen zusammenzuarbeiten
8. bei der nächsten Gehaltsverhandlung gut zu argumentieren
9. den nächsten Schritt auf der Karriereleiter zu gehen
10. zu erkennen, wann es Zeit für einen Arbeitgeberwechsel ist
11. den richtigen Arbeitgeber zu finden
12. sich richtig zu bewerben
13. sich selbstständig zu machen

 

Profiling mit dem DISG-Verhaltensprofil

Profiling mit dem DISG-Verhaltensprofil

„Problem talking creates problems. Solution talking creates solutions“ (Steve de Shazer)

Mit Hilfe des DISG Verhaltensmodells kann ein individuelles DISG-Verhaltensprofil erstellt werden. DISG ist ein beliebtes Hilfsmittel, um besser mit Vorgesetzten, Kunden oder Kollegen zu kommunizieren. Es trägt dazu bei, sich und andere besser zu verstehen. Zertifizierte DISG Trainer wie Dajana Langhof erstellen neben dem DISG Arbeitsplatzprofil, DISG Führungsprofile für Führungskräfte aller Ebenen und DISG Vergleichsprofile. Der Schwerpunkt dieser Berichte liegt darauf, erwünschte Verhaltensweisen weiter zu entwickeln, die sich an idealen Verhaltensweisen orientieren. Effektivere Beziehungen heben die Qualität der Arbeitsumgebung an.

Dajana Langhof ist für die Arbeit mit dem DISG-Modell zertifiziert durch Deutschlands DISG Top Experten Georg Dauth. Sie arbeitet mit den DISG Verhaltensprofilen in Einzelcoachings und Teamworkshops. Als Profiling-Instrument ist das DISG-Modell ebenso geeignet wie für den Aufbau von Geschäftsbeziehungen, das Gewinnen neuer Kunden oder um leichter zu verkaufen.

Coaching als Disziplin der Systemtheorie

Coaching als Disziplin der Systemtheorie

„Problem talking creates problems. Solution talking creates solutions“ (Steve de Shazer)

Eine Disziplin der Systemtheorie ist systemisches Coaching, eine „Beratungsform auf dem Wege zur Professionalisierung“. Eine systemische Denk- und Handlungsweise im Kontext von Unternehmensgründungen und -leitungen ist für mich unabdingbar, insbesondere bei der Auseinandersetzung der Person(en) und ihrer sozialen Systeme.

 

Anlässe und Themen für systemisches Coaching

Anlässe für Systemisches Coaching können rollenspezifisch, aber auch personen- oder organisationsspezifisch sein. Die Klienten – Coachees – sind meist Führungskräfte und Verantwortungs- bzw. Entscheidungsträger. Coaching ist für diese Zielgruppe Beratung, Begleitung, Betreuung und damit individuelle Unterstützung, die eine berufliche und persönliche Standortbestimmung, Feedback, Reflexionsmöglichkeit, Neuorientierung, Selbstfindung oder die Eröffnung neuer Sichtweisen bietet.

 

Als Entwicklungsinstrument ermöglicht Coaching Leistungssteigerung. Der lösungs- und ressourcenorientierte Fokus zielt auf den bewussten Ausbau und Einsatz von Stärken, somit auf die Offenlegung und Erarbeitung von Fähigkeiten. Als Instrument der Problembewältigung und Bearbeitung von Defiziten findet Coaching ferner Anwendung – zur mentalen Vorsorge oder Burnout-Prophylaxe.

 

Ausbildungen im Systemischen Coaching Berlin bieten beispielsweise das „Systemische Institut für Achtsamkeit – SIA“, Friedelstraße 40, 12047 Berlin-Neukölln (www.sia-berlin.com) oder das „Institut für systemische Impulse und Ausbildung – isiberlin“, Giesebrechtstraße 20, 10629 Berlin-Charlottenburg (www.isiberlin.de)

 

Quelle: Development Center bei der Gründungsförderung: Zur systemischen Beurteilung und Förderung von Gründungsideen (Dajana Langhof / Diplomica Verlag 2015/Coaching Berlin)

 

Dajana Langhof leitet Einzel- und Gruppencoachings sowie Workshops. Dabei treffen sich Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Teams auf Augenhöhe. Sie entwickeln Ideen, Pläne und Lösungen für die strategische Weiterentwicklung ihrer Unternehmen und berücksichtigen individuelle Bedarfe beruflicher Zufriedenheit. Coaching Berlin

Sichere Arbeit im gesunden, angenehmen Umfeld: Der beste Garant für Unternehmenserfolg

Sichere Arbeit im gesunden, angenehmen Umfeld: Der beste Garant für Unternehmenserfolg

Sichere Arbeit im gesunden, angenehmen Umfeld: Der beste Garant für Unternehmenserfolg

Ein Betrieb versammelt eine Gemeinschaft von Menschen, die bei der Arbeit einen großen Teil ihres Lebens miteinander verbringen. Deshalb ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag neben den Leistungspflichten zahlreiche Schutz- und Verhaltenspflichten vor allem für den Arbeitgebers. Denn dieser ist für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich und wird vom Gesetzgeber über zahlreiche Fürsorgepflichten angehalten, bei dieser Gestaltung ausreichend Rücksicht auf die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu nehmen. Die Arbeitssicherheit gehört zu den Fürsorgepflichten, die den Arbeitgeber in eine große Verantwortung nehmen, weil Fehler Leben und Unternehmen schaden können. Ein moderner Unternehmer findet auch hier moderne Lösungen.

Fürsorgepflichten: Begriff und Arten

Der Arbeitsvertrag ist ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis, das neben den vordergründigen Leistungspflichten (Arbeitsleistung gegen Bezahlung) eine ganze Reihe von Nebenpflichten beinhaltet. Die Fürsorgepflicht ist eine dieser Nebenpflichten. Sie trifft alle Personen, denen die Gesellschaft aufgrund ihrer besonderen Stellung die Verpflichtung auferlegt, für das Wohlergehen Anderer Sorge zu tragen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Fürsorgepflichtige durch die rechtliche Ausgestaltung der Beziehung in die Lage versetzt wird, im entsprechenden Bereich das Leben des Fürsorgeempfängers zu gestalten. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für seine Beamten und seine Soldaten, der Lehrer für seine Schüler, der Vormund für sein Mündel, etc. Eltern sollen für das Wohlergehen ihrer Kinder sorgen und Arbeitgeber übernehmen mit dem Recht, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter zu gestalten, auch die Pflicht, dabei auf das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu achten.

Weil nicht alle Fürsorgepflichtigen ihre Pflichten gut erfüllen wollen oder können, gibt der Gesetzgeber verschiedene Mindestschutzstandards über verbindliche Regelungen vor (was wiederum im demokratisch ausgerichteten Gemeinwesen zu den Fürsorgepflichten des Gesetzgebers gehört). Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sind zahlreich und in verschiedensten Vorschriften zu finden: Die Grundlage bilden die §§ 617 – 619 BGB , weitere Gesetze wie z. B. § 62 HGB (Fürsorgepflicht für Handlungsgehilfen) ergänzen, verschiedene gesetzliche Schutzvorschriften konkretisieren die Arbeitgeber-Pflichten: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitgesetze und Verordnungen, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und weitere (Spezial-) Vorschriften.

Dazu kommt eine allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist nicht in einer Vorschrift geregelt, sondern ein aus § 241 Abs. 2 BGB (Arbeitgeber darf Rechte aus dem Arbeitsvertrag nur mit Rücksicht auf die Arbeitnehmer-Rechte, -Rechtsgüter und -Interessen geltend machen) entwickeltes Rechtsinstitut. Die Rechtsprechung hat daraus inzwischen zahlreiche Auskunftspflichten, Schutz- und Sorgfaltspflichten abgeleitet.

Der sichere Arbeitsplatz: Eine wichtige Fürsorgepflicht

Das körperliche Wohlergehen der Mitarbeiter hängt unmittelbar von der Sicherheit des Arbeitsplatzes ab, weshalb ein großer Teil der Vorschriften, die die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers ausgestalten, auf die Herstellung dieser Arbeitssicherheit abzielt. Die grundlegende Vorschrift findet sich auch hier im BGB: Laut § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber Arbeitsräume und Arbeitsmittel so einrichten, dass dem Arbeitnehmer keine Gefahr für Leben und Gesundheit droht, und sie laufend in einem solchen Zustand halten.

Wichtige öffentlich-rechtliche Regeln zur Herstellung der Arbeitssicherheit enthalten Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die Regelungen der Berufsgenossenschaften. Daraus ergeben sich neben Bestimmungen zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes/der Arbeitsumgebung z. B. auch Pflichten des Arbeitgebers, die Mitarbeiter angemessen und ausreichend über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterrichten (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG); die Gefährdung zu beurteilen, denen die Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind (§ 5 Abs. 1 ArbSchG) und den Mitarbeitern regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen zu ermöglichen (§ 11 ArbSchG).

Auch das nur Beispiele, für jeden Betrieb gehören andere Vorschriften zum umfassenden Schutzpaket, das die Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden in jeglicher Hinsicht bewahren soll. Die einzuhaltenden Fürsorgepflichten ließen sich auch kaum abschließend aufgelisteten, weil der Gesetzgeber vom Arbeitgeber durchaus ein wenig Mitdenken verlangt. Die „sichere Faustregel“ lautet ungefähr so: Je größer der Schaden, der dem Arbeitnehmer bei unglücklicher Entwicklung der gefährlichen Situation droht, desto massiver, geprüft effektiver und umfassender sollten auch die Schutzmaßnahmen sein, die vom Arbeitgeber eingebracht werden.

Verletzungen der Fürsorgepflichten können weitreichende Folgen haben

Fürsorgepflichten enthalten nicht einfach nur Regeln für ein friedliches Miteinander, sondern werden aufgestellt, um Personen in Abhängigkeitsverhältnissen vor allen möglichen Gefahren zu schützen. Sie sind unabdingbarer Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und müssen auch erfüllt werden, wenn im konkreten Fall keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers ersichtlich ist. Arbeitsschutzbestimmungen sind für Gesetzgeber und Gericht nicht verhandelbar, arbeitsschutzwidrige Zustände können weitreichende Folgen haben.

Jede Verletzung einer Fürsorgepflicht begründet direkt den Anspruch des Arbeitnehmers, die Pflicht zu erfüllen, den er auch vor Gerichtlich geltend machen kann. Handelt es sich nicht nur um geringfügige oder kurzzeitige Verstöße, darf der Arbeitnehmer nach Hinweis und Gelegenheit zur Abhilfe bis zur Pflichterfüllung seine Arbeitsleistung zurückbehalten (die Arbeit einstellen; bei voller Bezahlung). Die schuldhafte Verletzung einer Fürsorgepflicht verpflichtet darüber hinaus zum Schadensersatz, auch ein Anspruch Schmerzensgeld kann grundsätzlich gegeben sein.

Das war nicht alle Ansprüche, Arbeitsschutzverletzungen beschäftigen die Gerichte zunehmend und immer länger. Abgesehen davon kann ein einziger Unfall durch eine Arbeitsschutzverletzung das Leben eines Mitarbeiters und bisher gute Betriebsklima eines Unternehmens für immer zerstören. Der beste Arbeitsschutz für den Unternehmer ist deshalb, Arbeitsschutzverletzungen möglichst weitgehend zu vermeiden. Die Wege in diese Richtung sind vielfältig.

Perfekte Ruheräume und Pausenräume: Ein großes Plus für die Arbeitssicherheit!

Die Ruheräume bzw. Pausenräume und Sozialräume spielen in diesem „Konzert der Arbeitsschutzbestimmungen“ eine mehrfache, nicht zu unterschätzende Rolle: Zunächst müssen diese Räume in Bezug auf Ausstattung und Einrichtung sämtlichen Arbeitsschutzbestimmungen genügen. Schon dabei sind so viele wenig variable öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu beachten, dass der perfekte Ruheraum nicht ganz einfach auszustatten ist. Und dann kommt es auch noch auf die Besonderheiten jedes einzelnen Betriebes an, denen der Arbeitgeber natürlich möglichst gut Rechnung tragen sollte. Was am Ende alles in solch einem Raum auffindbar sein sollte hängt vom jeweiligen Unternehmen und dessen Struktur ab. Besorgt werden sollte die Innenausstattung der Einfachheit halber direkt über einen B2B-Händler. KAISER+KRAFT ist hier führend und erspart das lästige zusammenkaufen bei unterschiedlichen Händlern.

Dann dienen diese Ruhe- und Pausenräume aber auch unmittelbar der Erfüllung weiterer Fürsorgepflichten des Arbeitgebers: Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich für den Arbeitgeber die grundsätzliche Fürsorgepflicht, darauf zu achten, dass die Mitarbeiter sich keinen potenziell gesundheitsschädlichen Überanstrengungen aussetzen (also genug Pause machen und dabei wirklich zur Ruhe kommen). Wenn der Arbeitgeber Kenntnis davon hat, dass ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nur in einem verminderten Umfang leistungsfähig ist, dieser Mitarbeiter aber dennoch arbeiten soll und will, geht die Fürsorgepflicht noch weiter: Der Arbeitgeber muss dann diese verminderte Leistungsfähigkeit bei der Zuteilung der Arbeiten berücksichtigen, und er muss ihn ggf. sogar dazu anhalten, öfter zwischendurch kurze Pausen einzulegen, wenn das gesundheitlich notwendig erscheint.

Wie im gerade angeführten Link ausführlich begründet wird, bergen diese sogenannten Sozialräume für moderne Betriebe aber auch große Chancen, die weit über Arbeitsschutz- und Sicherheitsgedanken hinausgehen: Je komfortabler und passender für Mitarbeiter und Betrieb die Ruhe- und Pausenräume ausgestattet werden, desto besser werden sich die Mitarbeiter erholen. Ausgeruhte Mitarbeiter arbeiten besser, weil die Pause wirklich eine Pause war. Sie arbeiten aber auch besser mit, weil sie sich wahrgenommen und geschätzt fühlen.

Fürsorgepflicht als Gemeinschaftsaufgabe: Beispiel „typische Gefahrenquellen im Büro“

Für jedes traditionelle Arbeitsumfeld wurden durch Erfahrung und Fachwissen im Laufe der Zeit bestimmte typische Gefahren herausgearbeitet. Oft haben diese Gefahren mit gefährlichen Maschinen zu tun, doch gerade im ganz normalen Büro gibt es (wie im Haushalt) viele Unfälle, also offensichtlich auch viele Gefahren.

Hier eine kleine Liste mit ein paar Anregungen:
– Kabelsalat ist eine Stolperfalle erster Klasse und muss nicht nur „gebändigt“, sondern auch fortlaufend durch Kontrollen im Zaum gehalten werden
– Manche Kollegen geben Augenprobleme erst kurz vor Erblindung zu; ein „Augenbeauftragter“ entdeckt sie rechtzeitig, sorgt für Untersuchung, Behandlung und ev. eine Arbeitsplatzbrille
– Ordnerchaos hilft nicht bei der Unfallverhütung (und auch nicht bei der Bearbeitung), die Beseitigung erfordert eher durchdachte Strategie als neue Möbel
– Private Elektrogeräte im Büro sind ein gefährliches Sicherheitsrisiko, um das sich notfalls mehrere Sicherheits-Verantwortliche kümmern sollten

– Klettertouren sind nicht spaßig, sondern so unfallträchtig, dass sichere Stehleitern wirklich für jeden Mitarbeiter im Nu erreichbar sein sollten
– Wandschränke heißen Wandschränke, weil sie durch Wandbefestigung gesichert werden können. Regalen tut das auch gut
– Haltungsschäden können nur durch die Maßnahmen/Möbel erfolgreich angegangen werden, die der jeweilige Mitarbeiter rundum komfortabel und angenehm findet

Es soll bei Anregungen bleiben, weil der moderne und kluge Arbeitgeber sich im Konfliktfeld Zusammenarbeit ohnehin längst um neue Wege bemüht und seine Mitarbeiter auch in Fragen des Arbeitsschutzes mit einbezieht. Diese Mitarbeiter wiederum konnten sich im neuen Pausenraum so gut erholen, dass sie auch bei solchen kniffligen Sicherheitsfragen gerne und höchst effektiv mitarbeiten. So gelingt es jedem Arbeitgeber leicht, die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb in den Griff zu bekommen und dabei die Interessen der gesamten Belegschaft zu berücksichtigen.

BAFA Beratung „Förderung unternehmerischen Know-hows“

BAFA Beratung „Förderung unternehmerischen Know-hows“

BAFA Beratung „Förderung unternehmerischen Know-hows“

– mit freundlicher Unterstützung von eBuero–

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz genannt BAFA – ist das Folgeprogramm vom „Gründercoaching Deutschland“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Programm soll kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Beratungs- und Coachingleistungen rund um das Thema Unternehmensführung erleichtern. Gefördert werden Leistungen, die auf die Steigerung oder Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit abzielen.

 

Wer wird in welcher Höhe gefördert?

Gründer und etablierte Unternehmen erhalten einen Zuschuss auf das Honorar von mindestens 50 Prozent, sofern eine Förderberechtigung vorliegt. Diese kann vorab auf der Webseite und mit Hilfe eines regionalen Ansprechpartners geprüft werden. Die Förderhöhe ist begrenzt und wird u. a. durch den Standort des Unternehmens (Bundesland) bestimmt. Auch ist sie abhängig davon, wie lange ein Unternehmen bereits am Markt ist.

Alle Informationen zum Programm sind auf den BAFA-Seiten übersichtlich zusammen gefasst.

 

Welche Themen sind BAFA gefördert?

Als sogenannte „Allgemeine Beratungen“ werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bezeichnet. Diese schließen die klassischen Businessplan Themen rund um das Geschäftsmodell, die Unternehmerpersönlichkeit, Marketing und Verkauf, die Organisation der Selbstständigkeit  oder des Unternehmens und alle Geld-Themen wie Preise, Umsatz-, Kosten- und Gewinnermittlung ein.

 

Wie läuft ein BAFA Coaching ab?

Im ersten Treffen werden die Ist-Situation analysiert und Schwachstellen des Unternehmens aufgedeckt. Diese stellen die Handlungsfelder unserer Zusammenarbeit dar. Gemeinsam definieren wir das Ziel für den gemeinsamen Prozess. Danach steigen wir direkt in die einzelnen Themen ein.

Häufig geht es mit der Geschäftsidee los. Was ist eigentlich das Angebot? Wer ist die Zielgruppe? Welchen Mehrwert bietet die Dienstleistung oder das Produkt für die Kunden? Was ist das Besondere an Dir, um Dich von Wettbewerbern abzuheben? Dieses Ideenkonzept bildet die Basis für alles Weitere.

Dazu gehören beispielsweise Themen rund um die Stärkung des Selbstbewusstseins und Selbstwerts der Gründerpersönlichkeit oder auch die Durchsetzung höherer Preise. Auch das Finden und Binden von Kunden auf eine leichte Art und Weise, die gut zu einem passt, ist immer wieder Thema im Beratungs- und Coachingverlauf. Im Zuge organisatorischer Fragen überlegen wir mit Blick auf die vorhandenen Stärken, welche Aufgaben sinnvoll delegiert werden können. Wann macht die Einbindung externer Dienstleister Sinn (ebuero ist ein Beispiel für einen gelegentlichen oder regelmäßigen, professionellen Telefondienst)?

Die Zahlen behalten wir natürlich immer Blick. Höhere Preise erhöhen die Glaubwürdigkeit einer qualitativen Dienstleistung und ermöglichen mehr Umsatz oder Freizeit, ohne Kosten reduzieren zu müssen.

 

Wer braucht die BAFA Beratung „Förderung unternehmerischen Know-hows?

Viele zufriedene Kunden haben sich für das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows vom BAFA entschieden, weil sie sich als Unternehmer und Selbstständige weiterentwickeln wollten. Mehr Freizeit, mehr Geld – ein besseres Leben haben wollten!

Sie sind interessiert? Dann kontaktieren Sie mich für ein kostenfreies Erstgespräch.

Dajana Langhof ist gelistete BAFA Beraterin.

 

NEINsagen bringt Platz – Platz für die RICHTIGEN

NEINsagen bringt Platz – Platz für die RICHTIGEN

NEINsagen bringt Platz – Platz für die RICHTIGEN

Bist Du selbstständig und es fällt Dir schwer, Nein zu sagen?

Manchmal hilft es NEIN zu sagen.

Nein zu Anfragen, die inhaltlich nicht zu Dir passen.

Nein zu Preisen, die Deinen Zielen widersprechen.

Nein zu Kunden, denen Du es nie recht machen kannst.

Nein zu den Dingen, die sich nicht richtig anfühlen.

Doch warum NEINsagen?

Weil Du so Zeit hast für:

  • Anfragen, die Deine Expertise brauchen
  • Aufträge, die Dir Deine Umsatzziele ermöglichen
  • Kunden, die Deinen Mehrwert erkennen
  • Lieblingsprojekte und Herzensangelegenheiten
  • Alles, was Dir Spaß macht.
  • Erfolg und Zufriedenheit

Die etablierte Berliner Agentur Kakoii hat sehr selbstbewusst Nein gesagt. Nein zu einem namhaften potentiellen Auftraggeber, der eine Form der Zusammenarbeit wünscht, die die Geschäftsführung des Unternehmens ganz klar ablehnt. Denn was nichts kostet, ist nichts wert. Lest selbst die ganze Story im Blogbeitrag vom 07.01.2019 auf der Webseite von Kakoii.

 

Du möchtest mit mehr Leichtigkeit und Selbstbewusstsein NEIN sagen?

Das BAFA-Beratungsförderungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst Beratungs- und Coachingleistungen für Selbstständige und Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen, damit diese Voraussetzungen schaffen können, um erfolgreicher am Markt zu agieren. Mindestens 50 % Zuschuss erhalten Selbstständige, wenn sie in sich und ihr Business investieren.

Dipl.-Kffr. Dajana Langhof ist Business Beraterin und Coach für mehr Erfolg und Zufriedenheit beim Arbeiten.  Frag gleich jetzt nach einem Termin für Dein kostenfreies Erstgespräch, erhalte weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung Deiner Fördermittel.